bässler GmbH
		
Industriestraße 34
74912 Kirchardt
Telefon: +49 7266 91 600
Telefax: +49 7266 91 60 60
Email: info@baessler.net
Internet: www.baessler.net, www.baessler.es
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Marcus Bässler, Thorsten Bässler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 104833
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 811201113
Hinweise zum Datenschutz:
Der Schutz Ihrer Privatsphäre hat für uns oberste Priorität. Wir haben daher weitreichende Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
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Hinweis zu den Links und Verweisen:
Alle Links zu externen Anbietern wurden zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme auf ihre Richtigkeit überprüft. Da sich das Internet jederzeit wandelt, können wir nicht garantieren, dass diese Links zum Zeitpunkt des Aufrufs noch zum Ziel führen bzw. noch die selben Inhalte besitzen wie zum Zeitpunkt der Aufnahme. Insbesondere machen wir uns die Inhalte der Links nicht zu eigen und übernehmen dafür auch keine Verantwortung.
		
		
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bässler GmbH (74912 Kirchardt)
Hier klicken, um unsere AGB als PDF-Dokument herunterzuladen.
1. Allgemeines/Geltungsbereich
		
2. Vertragsabschluss
		
3. Preise / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Kreditwürdigkeit
		
4. Lieferzeit / Annahmeverzug des Kunden
		
5. Haftung im Falle des Lieferverzuges
		
6. Gefahrenübergang / Verpackungskosten
		
7. Mängelhaftung
		
8. Verjährung von Ansprüchen
		
9. Gesamthaftung
		
10. Eigentumsvorbehalt
		
11. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
		
        
	
Industriestraße 34
74912 Kirchardt
Telefon: +49 7266 91 600
Telefax: +49 7266 91 60 60
Email: info@baessler.net
Internet: www.baessler.net, www.baessler.es
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Marcus Bässler, Thorsten Bässler
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 104833
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 811201113
Hinweise zum Datenschutz:
Der Schutz Ihrer Privatsphäre hat für uns oberste Priorität. Wir haben daher weitreichende Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff und missbräuchlicher Verwendung zu schützen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bässler GmbH (74912 Kirchardt)
Hier klicken, um unsere AGB als PDF-Dokument herunterzuladen.
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1
		Unsere allgemeinem 
Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) gelten 
ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende 
Bedingungen des Kunden, wie zum Beispiel dessen allgemeine 
Einkaufsbedingungen, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten 
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten 
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB 
abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden 
vorbehaltlos ausführen.
		
		1.2
		Alle Vereinbarungen, die 
zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
 werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
		
		1.3
		Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
		
		1.4
		Unsere AGB gelten bis zur Einbeziehung neuer oder geänderter AGB auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
		
		2. Vertragsabschluss
2.1
		Ist die Bestellung des Kunden 
als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses 
innerhalb von 2 Wochen annehmen. Dies geschieht in der Regel durch 
schriftliche Auftragsbestätigung.
		
		3. Preise / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Kreditwürdigkeit
3.1
		Sofern sich aus der 
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab 
Werk“, ausschließlich Verpackung und Versendung. Diese werden gesondert 
in Rechnung gestellt.
		
		3.2
		Die gesetzliche Mehrwertsteuer 
ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher 
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
 Nicht in den Preisen enthalten sind zudem öffentliche Lasten und 
Abgaben sowie Zölle, die daher ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt 
werden.
		
		3.3
		Aufrechnungsrechte stehen dem 
Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, 
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung 
eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
 dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
		
		3.4
		Werden Tatsachen bekannt, welche
 die Kreditwürdigkeit des Geschäftspartners erheblich beeinträchtigen, 
insbesondere Zwangsvollstreckungsversuche in das Vermögen des 
Geschäftspartners, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das 
Vermögen des Geschäftspartners oder die Abgabe der eidesstattlichen 
Versicherung, so kann unsererseits Vorkasse oder Sicherheitsleistung 
verlangt oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
		
		4. Lieferzeit / Annahmeverzug des Kunden
4.1
		Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
		
		4.2
		Die Einhaltung unserer 
Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße 
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht 
erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
		
		4.3
		Kommt der Kunde in Annahmeverzug
 oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir 
berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich 
etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
 oder Rechte bleiben vorbehalten.
		
		4.4
		Sofern die Voraussetzungen von 
Ziffer 4.3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder 
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
 Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten 
ist.
		
		5. Haftung im Falle des Lieferverzuges
5.1
		Wir haften nach den gesetzlichen
 Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft 
im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 
HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als 
Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt 
ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren 
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
		
		5.2
		Wir haften ferner nach den 
gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu 
vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung 
beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist 
uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu 
vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere 
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise 
eintretenden Schaden begrenzt.
		
		5.3
		Wir haften auch dann nach den 
gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende 
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen 
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die 
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise 
eintretenden Schaden begrenzt.
		
		5.4
		Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für maximal 5 Prozent des Netto-Lieferwertes.
		
		5.5
		Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
		
		6. Gefahrenübergang / Verpackungskosten
6.1
		Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
		
		6.2
		Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
		
		6.3
		Sofern der Kunde es wünscht, 
werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die
 insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
		
		7. Mängelhaftung
7.1
		Handelt es sich bei dem Kunden 
um einen Kaufmann, so setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass 
dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und 
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Hierbei gilt, dass 
ein offensichtlicher Mangel spätestens innerhalb einer Woche nach 
Ablieferung der Ware uns gegenüber schriftlich angezeigt werden muss. 
Andernfalls gilt die Ware in Ansehung des betroffenen Mangels als vom 
Kunden genehmigt.
		
		7.2
		Soweit ein Mangel der Kaufsache 
vorliegt, sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer 
Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache 
berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind 
wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen 
Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und 
Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass
 die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht 
wurde.
		
		7.3
		Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
		
		7.4
		Wir haften nach den gesetzlichen
 Bestimmungen, wenn wir dem Kunden einen Mangel arglistig verschwiegen 
oder eine Garantie abgegeben haben.
		
		7.5
		Wir haften nach den gesetzlichen
 Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, 
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz 
oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen 
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder grob fahrlässige 
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf 
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
		
		7.6
		Wir haften nach den gesetzlichen
 Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht 
verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf 
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine 
wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung 
auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und
 auch vertrauen durfte.
		
		7.7
		Die Haftung wegen schuldhafter 
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
 Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem 
Produkthaftungsgesetz.
		
		7.8
		Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
		
		8. Verjährung von Ansprüchen
8.1
		Ansprüche des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
		
		8.2
		Für Schadensersatzansprüche des 
Kunden gemäß Ziffern 7.4 bis 7.7 und im Falle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB
 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ferner bleibt die 
gesetzliche Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den 
§§ 478, 479 BGB unberührt.
		
		9. Gesamthaftung
9.1
		Eine weitergehende Haftung auf 
Schadensersatz als in Ziffern 7. und 8. dieser AGB vorgesehen, ist – 
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – 
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus 
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen 
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß 
§ 823 BGB.
		
		9.2
		Die Begrenzung nach 
Ziffer 9.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf
 Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen 
verlangt.
		
		9.3
		Soweit die Schadensersatzhaftung
 uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im 
Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
 Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
		
		10. Eigentumsvorbehalt
10.1
		Die gelieferte Ware bleibt bis 
zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden aus 
der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Sofern Dritte Rechte an der 
Ware, auf die sich der Eigentumsvorbehalt erstreckt, anmelden, 
insbesondere im Falle einer Pfändung, hat der Geschäftspartner auf unser
 Eigentum ausdrücklich hinzuweisen und uns unverzüglich zu 
benachrichtigen. Kosten für gegebenenfalls erforderlich werdende 
Rechtsverfolgung durch uns hat der Geschäftspartner zu erstatten. Bei 
Pflichtverletzungen des Geschäftspartners, insbesondere bei 
Zahlungsverzug, sind wir – nach erfolglosem Ablauf einer dem 
Geschäftspartner gesetzten angemessenen Frist zur Zahlung – zum 
Rücktritt vom Vertrag und zum Herausverlangen des Liefergegenstandes 
berechtigt; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der 
Fristsetzungen bleiben unberührt.
		
		10.2
		Der Geschäftspartner ist 
berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu 
veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
 mit uns rechtzeitig nachkommt. Er tritt uns bereits jetzt alle 
Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die 
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die 
Abtretung ausdrücklich an. Nach der Abtretung ist der Geschäftspartner 
zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns jedoch vor, 
die Forderungen selbst einzuziehen, soweit der Geschäftspartner in 
Zahlungsverzug gerät.
		
		10.3
		Der Geschäftspartner ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
		
		10.4
		Eine etwaige Be- oder 
Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Geschäftspartner stets für uns
 vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden 
Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das 
Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware 
zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt
 der Verarbeitung oder Vermischung.
		
		10.5
		Werden unsere Waren mit anderen 
beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder 
untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, 
so überträgt uns der Geschäftspartner anteilsmäßig das Miteigentum, 
soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Geschäftspartner verwahrt das 
Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder 
Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt im Übrigen das 
gleiche wie für die Vorbehaltsware.
		
		10.6
		Übersteigt der Wert der 
bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr 
als 10 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Geschäftspartners insoweit
 zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
		
		11. Gerichtsstand / Erfüllungsort / Anwendbares Recht
11.1
		Handelt es sich bei dem Kunden 
um einen Kaufmann, so ist unser Geschäftssitz in 74912 Kirchardt 
ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden 
auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
		
		11.2
		Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
		
		11.3
		Es gilt das Recht der 
Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (Übereinkommen
 der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen 
Warenaustausch – CISG) ist ausgeschlossen.
		
		Stand 09/2020
		
		